Verhandlungen über die Höhe der Bezüge eines Beamten anlässlich seines Übertrittes in einen fremden Staatsdienst
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 18., Unterpunkt: 08., Seite: 47
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Institutionen
- fremdnationale StaatenLandesregierungStaatsamt des Innern
Zusammenfassung
StA des Innern: Ein Beamter hat bei einer Landesregierung im Dienstwege die Absicht verkündet, in den Dienst eines anderen Staates eintreten zu wollen und die Landesregierung hat deshalb mit den Behörden des anderen Staates Verhandlungen wegen der Höhe der Bezüge des Beamten aufgenommen. ANTWORT DER KOMMISSION: Wenn jemand kundtut, in den Dienst eines anderen Staates treten zu wollen, ist er sofort zu entheben. Die Bezüge sind einzustellen. Verhandlungen mit dem anderen Staat haben nicht stattzufinden.