Ein Beamter aus dem zum oberösterr. Verwaltungsgebiete gehörigen Teil Böhmens beansprucht die Aufnahme in den oberösterr. Verwaltungsdienst - Bedenken wegen Unverlässlichkeit
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- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 35., Unterpunkt: 04., Seite: 36
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Institutionen
Zusammenfassung
Ein Beamter aus dem zum oberösterr. Verwaltungsgebiete gehörigen Teil Böhmens beansprucht die Aufnahme in den oberösterr. Verwaltungsdienst auf Grund des abgeleisteten Gelöbnisses. Angesichts der nachgewiesenen Unverlässlichkeit der nationalen Zugehörigkeit dieses Beamten wird Bedenken getragen, ihn ungeachtet seines Gelöbnisses, dessen Ablegung von Amts wegen nicht verlangt worden war, zu übernehmen. ANTWORT DER KOMMISSION: Da diesem Beamten von keiner Seite das Gelöbnis gemäß I. der "Richtlinien abverlangt wurde, erscheint die Ableistung dieses Gelöbnisses für die Übernahme nicht bindend und es wäre der Beamte im Hinblick auf die sonstigen Verhältnisse nicht zu übernehmen.
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