Stellungnahme des Komitees zu den Begehren der Organisationen, vor der Stellungnahme zum Besoldungsreformgesetzentwurf die Sätze des in Aussicht genommenen neuen Besoldungsschema kennen zu lernen
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften, Nr: 51., Unterpunkt: 01., Seite: 01f
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Mitbestimmung Staatsbedienstetenorganisationen Pensionierung
- Institutionen
- deutschösterr. RegierungStaatsbedienstetenorganisationenZwischenstaatsamtliches Komitee für Staa... Deutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
Stellungnahme des Komitees zu den Begehren der Organisationen, vor der Stellungnahme zum Besoldungsreformgesetzentwurf die Sätze des in Aussicht genommenen neuen Besoldungsschemas kennen zu lernen. ANTWORT DER KOMMISSION: Das Komitee hält es für verfehlt, jetzt schon der Regierung die Sätze der neuen Gehaltsordnung vorzuschlagen, weil heute die betreffenden wirtschaftlichen Grundlagen fehlen. Insoweit aber der Wunsch der Organisationen nach Bekanntgabe der neuen Besoldungssätze damit begründet wird, dass es sonst den für die nach dem 2. Teil des Entwurfes für die Ausscheidung in Betracht kommenden unmöglich sei, sich darüber klar zu werden, welche Vorteile sie sich durch das vorherige Ausscheiden aus dem Staatsdienste begeben, so wäre zu sagen: § 8 soll dem Bediensteten wesentlich nur ermöglichen, seine Rechnung zwischen Gegenwart und Vergangenheit, nicht aber zwischen Gegenwart und Zukunft anzustellen, wobei die der Dienst(Pensions)altersgrenze nahen Bediensteten damit rechnen müssen, dass der Staat sich die Möglichkeit schaffen könnte, eine Überzahl von Bediensteten zwangsweise auszuscheiden und diese Möglichkeit selbst nur insolange ausschließen will, als die Bediensteten sich freiwillig angesichts der ihnen gebotenen finanziellen Vorteile zum Übertritt in den Ruhestand entschließen.