Beamtentitel, Zuerkennung an alle d. D.O.[Dienstordnung] unterstehenden Angestellten

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Archiv
Wiener Stadt- und Landesarchiv
Bestand
Bestand: Wiener Stadt- und Landesarchiv, 1.5.3 Magistratsdirektion, Karton: 282, Aktenzahl: 3887/1920
Art des Dokuments
Akt
Schlagworte
Institutionen
gemeinderätliche Personalkommission [der...

Zusammenfassung

Übermittlung eines Beschlusses der Personalkommission vom 9. Juni 1920 an die Magistratsdirektion betreffend der Verleihung des Beamtentitels an die der Dienstordnung unterstehenden städtischen Angestellten. Auf der Rückseite befindet sich ein Antrag des Verbands der Angestellten der Gemeinde Wien, in dem auf eine ähnliche Regelung in Deutschland verwiesen wird. Weiters heißt es: "Der Verband erblickt das Kennzeichen eines Beamten nicht in der Arbeitszuweisung, sondern in der Art, in welcher das Dienstverhältnis geregelt erscheint. Entscheidend ist hiefür der Umstand, dass das Dienstverhältnis ein definitives ist und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gelöst werden kann." Dies wird mit einem Vermerk vom März 1923, dass die Titelfrage mittlerweile neu geregelt worden seien und auch die in Kollektivverträgen stehenden Arbeiter unter das Definitivum fallen, unter Evidenz gestellt.


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