Sondermaßnahmen für die in das nichtaktive Verhältnis zu übersetzenden subsistenzlosen deutschösterreichischen Mannschaften der Liquidierungsstellen

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
ÖStA/AdR, Bundeskanzleramt, Kabinettsratsprotokolle 1. Republik, Protokoll Nr. 36 bis 55, 31. 1. 1919 bis 28. 3. 1919, Kabinettsratsprotokoll Nr. 45 vom 25. Februar 1919, 9f.
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Institutionen
KabinettsratStaatsamt für Heerweseninternationale Liquidierungskommission

Zusammenfassung

Nach den von der internationalen Liquidierungskommission getroffenen Verfügungen sind alle nichtaktiven Gagisten am 28. Februar 1919 in das Zivildienstverhältnis zu übersetzen. Um zu verhindern, dass die mittellosen Gagisten der Arbeitslosenfürsorge anheim fallen, beschließt der Kabinettsrat aus sozialen Rücksichten, alle mittellosen Gagisten, soweit sie deutschösterreichische Staatsbürger sind, noch bis zum 15. April 1919 mit den bisherigen Bezügen als Zivilpersonen im Stande zu lassen.


Personen und Orte