Sondermaßnahmen für die in das nichtaktive Verhältnis zu übersetzenden subsistenzlosen deutschösterreichischen Mannschaften der Liquidierungsstellen
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- ÖStA/AdR, Bundeskanzleramt, Kabinettsratsprotokolle 1. Republik, Protokoll Nr. 36 bis 55, 31. 1. 1919 bis 28. 3. 1919, Kabinettsratsprotokoll Nr. 45 vom 25. Februar 1919, 9f.
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Institutionen
- KabinettsratStaatsamt für Heerweseninternationale Liquidierungskommission
Zusammenfassung
Nach den von der internationalen Liquidierungskommission getroffenen Verfügungen sind alle nichtaktiven Gagisten am 28. Februar 1919 in das Zivildienstverhältnis zu übersetzen. Um zu verhindern, dass die mittellosen Gagisten der Arbeitslosenfürsorge anheim fallen, beschließt der Kabinettsrat aus sozialen Rücksichten, alle mittellosen Gagisten, soweit sie deutschösterreichische Staatsbürger sind, noch bis zum 15. April 1919 mit den bisherigen Bezügen als Zivilpersonen im Stande zu lassen.