Beschluss des Staatsrats: Verordnung betreffend die teilweise Anrechnung der Kriegsjahre in der Vorrückung in höhere Bezüge

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Archiv
Gertrude Enderle-Burcel et al. (Hg.), Der österreichische Staatsrat. Protokolle des Vollzugsausschusses, des Staatsrates und des Geschäftsführenden Staatsratsdirektoriums 21. Oktober 1918 bis 14. Marz 1919, Band 1: 21. Oktober 1918 bis 14. November 1918, Wien 2008
Bestand
StRProt Nr. 28 vom 9. November 1918, in: Enderle-Burcel et al. (Hg.), Der österreichische Staatsrat, 326.
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Vorrückung
Institutionen
k.k. RegierungStaatsamt für FinanzenStaatsratDeutschösterreichischer Staat

Zusammenfassung

UStS Beck teilt mit, dass die Genehmigung der Verordnung betreffend die teilweise Anrechnung der Kriegsjahre in die Vorrückung für höhere Bezüge, bzw. in eine höhere Gehaltsstufe vom Staatsamt für Finanzen eingelangt sei. Er ersucht den Staatsrat, die Verordnung zum Beschluss zu erheben, da die Verordnung der alten Regierung für den deutschösterreichischen Staat nicht bindend sei und es wünschenswert erscheine, den Beamten diese Vergünstigung zukommen zu lassen. Geschieht.


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