Einstellung der Gehälter von Gewerbeinspektoren, die einstweilig für den tschechoslowakischen Staat Dienst leisten

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 12., Unterpunkt: 07., Seite: 28
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Repression tschechoslowak. Staatsdienst tschechoslowakisches Militär
Institutionen
deutschösterr. RegierungGewerbeinspektionStaatsamt für soziale Fürsorgetschechoslowakische RegierungDeutschösterreichischer Staat

Zusammenfassung

StA für soziale Fürsorge: den in Deutschböhmen und Sudetenland angestellten, dem deutschösterr. Staate bereits angelobten, anlässlich der Besetzung durch tschechoslowakische Truppen ihres dem deutschösterr. Staate geleisteten Gelöbnisses entbundenen deutschen Gewerbeinspektoren sollen, da sie mit Zustimmung der deutschösterr. Regierung der tschechoslowakischen Regierung gemäß einem befristeten Dienstgelöbnis Dienst leisten, die Bezüge bis auf weiteres eingestellt werden. ANTWORT DER KOMMISSION: Doppelbezüge sind jedenfalls zu vermeiden. Da aus dem Umstand, dass diese Beamten vom Gelöbnis entbunden worden waren, geschlossen werden könnte, dass sie nicht mehr als deutschösterr. Staatsbedienstete anzusehen seien, würde es sich empfehlen, diese Beamten aufzuklären, dass unter dieser Entbindung vom Gelöbnisse nicht eine solche im strengen Sinne gemeint war, sondern ihnen dadurch nur der Weg freigemacht werden sollte, um in ihrer Zwangslage das Gelöbnis für den tschechoslowakischen Staat ablegen zu können.


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