Einstellung der Gehälter von Gewerbeinspektoren, die einstweilig für den tschechoslowakischen Staat Dienst leisten
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 12., Unterpunkt: 07., Seite: 28
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Repression tschechoslowak. Staatsdienst tschechoslowakisches Militär
- Institutionen
- deutschösterr. RegierungGewerbeinspektionStaatsamt für soziale Fürsorgetschechoslowakische RegierungDeutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
StA für soziale Fürsorge: den in Deutschböhmen und Sudetenland angestellten, dem deutschösterr. Staate bereits angelobten, anlässlich der Besetzung durch tschechoslowakische Truppen ihres dem deutschösterr. Staate geleisteten Gelöbnisses entbundenen deutschen Gewerbeinspektoren sollen, da sie mit Zustimmung der deutschösterr. Regierung der tschechoslowakischen Regierung gemäß einem befristeten Dienstgelöbnis Dienst leisten, die Bezüge bis auf weiteres eingestellt werden. ANTWORT DER KOMMISSION: Doppelbezüge sind jedenfalls zu vermeiden. Da aus dem Umstand, dass diese Beamten vom Gelöbnis entbunden worden waren, geschlossen werden könnte, dass sie nicht mehr als deutschösterr. Staatsbedienstete anzusehen seien, würde es sich empfehlen, diese Beamten aufzuklären, dass unter dieser Entbindung vom Gelöbnisse nicht eine solche im strengen Sinne gemeint war, sondern ihnen dadurch nur der Weg freigemacht werden sollte, um in ihrer Zwangslage das Gelöbnis für den tschechoslowakischen Staat ablegen zu können.
Personen und Orte
- DeutschböhmenSuche nach Dokumenten mit Deutschböhmen
- DeutschösterreichSuche nach Dokumenten mit Deutschösterreich
- SudetenlandSuche nach Dokumenten mit Sudetenland