Anrechnung von Kriegshalbjahren für im Februar bzw. Oktober 1918 ernannten Revierinspektoren der Wiener Sicherheitswache

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften,Nr: 51.,Unterpunkt: 03.,Seite: 3,[internal-id]: 180
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Vorrückung
Institutionen
Staatsamt des InnernWiener Sicherheitswache

Zusammenfassung

Anfrage des Staatsamtes für Inneres und Unterricht ob den a) am 1. Februar 1918 und am 1. Oktober 1919 und den b) am 4. November 1918 zu Beamten (Gruppe E) ernannten Revierinspektoren der Wiener Sicherheitswache außer der bevorzugten Anrechnung der Mannschaftsdienstzeit (das ist 1/3 der Mannschaftsdienstzeit zur Vorrückung als Revierinspektoren) auch noch die Kriegshalbjahre für die Vorrückung angerechnet werden können. ANTWORT DER KOMMISSION: ad a) Einverstanden ad b) Der Anspruch besteht bezüglich der Anrechnung für die im Mannschaftsstande verbrachte Zeit. Die Anrechnung des hiedurch nicht verbrauchten Teiles der Kriegshalbjahre (u. zw. auf Grund der Bestimmungen des § 50 und 51 der D.P.) erscheint dem Komitee als billig.


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