Frage der gleichartigen Behandlung des Gelöbnisses der Staatsbediensteten

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
ÖStA/AdR, Bundeskanzleramt, Kabinettsratsprotokolle 1. Republik, Protokoll Nr. 1 bis 35, 31. 10. 1918 bis 30. 1. 1919, Kabinettsratsprotokoll Nr. 26 vom 28. Dezember 1918, 12f.
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
tschechoslowak. Staatsdienst
Institutionen
Provinz Deutschböhmendeutschösterr. Regierungdeutschösterr. Staatskanzlei, deutschböh... ehemals österr. StaatFriedenskonferenzKabinettsrattschechoslowakischer StaatProvinz Sudetenland

Zusammenfassung

Staatssekretär Roller berichtet, dass von den Tschechen im Falle der Besetzung deutscher Gebiete von den deutschen Beamten ein Widerruf des deutschösterreichischen Gelöbnisses nicht mehr verlangt wird, sondern nur ein Gelöbnis gefordert wird, womit sie sich verpflichten, das Amt nach den alten österreichischen Gesetzen und nach den neuen tschechischen Gesetzen weiterzuführen. Dies solle nur provisorischen Charakter haben bis zur Klärung der Frage der Zugehörigkeit durch die Friedenskonferenz. Roller erachtet eine entsprechende Abänderung der deutschösterreichischen Gelöbnisformel für wünschenswert, um die deutschen Beamten in den von Tschechen besetzten Gebieten zu erhalten. UStS Beck und der Leiter der Sudetenabteilung Oberdorffer werden eingeladen, einen entsprechende Gelöbnisformel zu entwerfen.


Personen und Orte