Abgrenzung des deutschösterreichischen Postgebietes

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
ÖStA/AdR, Bundeskanzleramt, Kabinettsratsprotokolle 1. Republik, Protokoll Nr. 1 bis 35, 31. 10. 1918 bis 30. 1. 1919, Kabinettsratsprotokoll Nr. 18 vom 29. November 1918, 5.
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Institutionen
deutschösterr. Regierungfremdnationale StaatenKabinettsratPostStaatsamt des ÄußernStaatsrattschechoslowakischer StaatMinisterium für Post- und Telegraphenwes...

Zusammenfassung

Staatssekretär Urban teilt mit, dass die tschechoslowakische Republik die vom Staatsrat festgesetzte Umgrenzung des Postgebietes in Böhmen, Mähren und Schlesien nicht zur Kenntnis genommen und diese Gebiete als zu ihrem Wirkungsbereich gehörig beansprucht hat. StS Urban beabsichtigt, das Ministerium für Post und Telegraphenwesen in Prag (Praha) zu verständigen, dass die deutschösterreichische Regierung alle ihre Verfügungen aufrecht erhalte. Dies wird vom Kabinettsrat mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.


Personen und Orte