Anfrage bezüglich Ansprüche von Zivilstaatsbediensteten im Ruhestand
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten,Nr: 01.,Unterpunkt: 03., Seite: 3
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Pensionierung
- Institutionen
Zusammenfassung
Anfrage, ob deutschösterr. Zivilstaatsbedienstete, die im Sinn der Richtlinien noch im Lauf des Dezember 1918 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden können, wenn sie zwar 60 Jahre alt sind, aber den Anspruch auf den vollen Ruhegenuss nur dadurch erlangen würden, dass ihnen gemäß der Vollzugsanweisung wegen begünstigter Anrechnung der Kriegsdienstzeit 2 1/2 Jahre zur Ruhegenussbemessung zugerechnet würden. ANTWORT DER KOMMISSION: Ja.