Gesetz wegen Bewilligung einer einmaligen, nicht wiederkehrenden Aushilfe an die Staatsangestellten (Staatsangestelltenaushilfegesetz)
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- Archiv
- Österreichische Nationalbibliothek
- Bestand
- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 106/1920 (KNV: 739 AB – S. 65.)
- Art des Dokuments
- Gesetzblatt
- Schlagworte
- Mitbestimmung Pensionierung
- Institutionen
- Hochschule
Zusammenfassung
"Einmalige" Teuerungszulagen wurden an die öffentlich Bediensteten in Wien gewährt. (Auch an katholische Geistliche.) Die Höhen der Zulagen richteten sich nicht nach der hierarchischen Stellung, sondern danach, ob der Bedienstete verheiratet war und Kinder zu versorgen hatte oder nicht. Auch Pensionisten konnte (fakultativ) die Zulage gewährt werden.