Enthebung von Angestellten tschechischer Nationalität
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 22., Unterpunkt: 04., Seite: 59
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Institutionen
Zusammenfassung
Sind vertragsmäßige Angestellte der tschechoslowakischen Nationalität, die eine Übernahme in den tschechoslowakischen Staat nicht anstreben, zu entheben und ist ihnen die Beihilfe zu gewähren? ANTWORT DER KOMMISSION: Solche sind nicht zu kündigen, sondern sofort zu entheben und es ist ihnen die Beihilfe auszubezahlen.