Eidesstättiges Gelöbnis der städtischen Angestellten
Zum Dokument
- Archiv
- Wiener Stadt- und Landesarchiv
- Bestand
- Bestand: Wiener Stadt- und Landesarchiv, 1.5.3 Magistratsdirektion, Karton: 275, Aktenzahl: 4215/1919
- Art des Dokuments
- Akt
- Schlagworte
- Institutionen
- Magistratsdirektion (Stadt Wien)
Zusammenfassung
Erlaß der Magistratsdirektion an die Vorstände der städtischen Ämter, Anstalten und Unternehmungen: Hinweis auf die neue Dienstordnung (§ 17): Bisherige "Angelobung" entfällt, an ihre Stelle tritt das "Gelöbnis"; diese finden regelmäßig am zweiten Donnerstag jedes Monats statt. Anlässlich der ersten definitiven Anstellung findet eine Erinnerung an das Gelöbnis statt. "Zur nächsten Gelöbnis-Abnahme sind jene Angestellten heranzuziehen, die bisher lediglich die 'Angelobung' geleistet haben, ferner die, welche in der letzten Zeit die definitive Anstellung erlangt, den früher vorgeschriebenen Diensteid aber noch nicht abgelegt haben. Das Gleiche gilt für die während ihrer Kriegsdienstleistung gegen nachträgliche Beeidigung zu Praktikanten beförderten Angestellten [...], die den Diensteid noch nicht abgelegt haben."