Behandlung deutschösterreichischer Staatsangestellter in umstrittenen Gebieten
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 05., Unterpunkt: 02., Seite: 12
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Institutionen
- fremdnationale StaatenDeutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
Wie ist hinsichtlich der Behandlung deutschösterr. Staatsbediensteter bei Ämtern in Gebieten vorzugehen, die vom deutschösterr. Staate in Anspruch genommen werden, aber von einem anderen Staate besetzt werden? ANTWORT DER KOMMISSION: 1. Die deutschösterr. Staatsbediensteten haben im Interesse des deutschösterr. Staates und der deutschen Bevölkerung an ihrem Amtssitze solange als nur irgend möglich auszuharren. 2. Ein deutschösterr. Staatsbediensteter hört deshalb, weil er im Sinne des Punktes 1 dem fremden Staate provisorisch Dienste leistet, ob angelobt oder nicht, nicht auf, deutschösterr. Staatsbediensteter zu sein, und darf hiebei 3. jedenfalls auch - selbstverständlich unter Vermeidung von Doppelzahlungen - in seinen Bezügen keine Schädigung erfahren.
Personen und Orte
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