Eingabe des Vereines der deutschen Steuerbeamten in Mähren, die deutschsüdmährischen Steuerbeamten, die ein Gelöbnis auf den deutschösterr. Staat

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 45., Unterpunkt: 04., Seite: 69
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Beförderung
Institutionen
Niederösterreichische Finanzlandesdirekt... tschechoslowakischer StaatVerein der deutschen Steuerbeamten in Mä... Kreis DeutschsüdmährenDeutschösterreichischer Staat

Zusammenfassung

Eingabe des Vereines der deutschen Steuerbeamten in Mähren, die deutschsüdmährischen Steuerbeamten, die ein Gelöbnis auf den deutschösterr. Staat abgeleistet haben und in den Dienst der niederösterr. Finanzlandesdirektion übernommen worden sind, wollen bei der Beförderung wie die übrigen Beamten der niederösterreichischen Finanzlandesdirektion behandelt werden. ANTWORT DER KOMMISSION: Deutschösterr. Staatsbedienstete, die im Kreis Deutschsüdmähren ihren letzten Amtssitz hatten und dem deutschösterr. Staat tatsächlich Dienst leisten oder nach Besetzung ihrer Dienstorte durch den fremden Nationalstaat des Dienstes enthoben wurden, und sich im Gebiete Deutschösterreichs aufhalten, ohne bisher dem deutschösterr. Staate Dienst zu leisten, können im Bedarfsfall zu einer deutschösterreichischen Behörde versetzt werden. Auch gegen ihre allfällige Beförderung obwaltet kein Anstand.


Personen und Orte