Gesetz, mit welchem Maßnahmen für den Zivilstaatsdienst aus Anlaß des Krieges getroffen werden
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- Bestand
- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 407/1919 (KNV: 281 AB 328 S. 27.)
- Art des Dokuments
- Gesetzblatt
- Schlagworte
- Institutionen
Zusammenfassung
Mit diesem Gesetz sollten erlittene nachteilige Laufbahnfolgen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes kompensiert werden (verspätete Beförderung infolge Kriegsgefangenschaft und dergl.). Es fällt auf, dass auch an Praktikanten usw. gedacht wurde.