Übernahme eines Steueramtsbeamten, der in rein tschechisches Gebiet versetzt wude und von der Entlassung bedroht ist
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 32., Unterpunkt: 01., Seite: 21f
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Versetzung tschechoslowak. Staatsdienst
- Institutionen
- Finanzdirektion LinzStaatsamt für Finanzentschechoslowakische RegierungDeutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
Ein Steueramtsbeamter, der seinen Amtssitz in einem von Deutschösterreich in Anspruch genommenen, jedoch von der tschechoslowakischen Regierung besetzten Ort hat, wurde von der tschechoslowakischen Regierung nicht des Dienstes enthoben, sondern in einen rein tschechischen Dienstort versetzt. Er sei der tschechischen Sprache nicht mächtig und habe aus diesem Grund im neuen Dienstort seine Entlassung ehebaldigst zu erwarten. Er bittet daher um Versetzung in einen Dienstort im unbestrittenen Gebiet Deutschösterreichs. Das Staatsamt für Finanzen beabsichtigte, den Fall so zu behandeln, dass falls der Beamte von der tschechoslowakischen Regierung zum Verlassen des öffentlichen Dienstes gezwungen werden sollte, ihn unter den Modalitäten des Kabinettsratsbeschlusses vom 23. November 1918 in Verwendung zu nehmen. ANTWORT DER KOMMISSION: Mit dieser Erledigung einverstanden.
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