Ist eine Kanzleigehilfin, die sich gleich ihrem Vater zum Übertritt in den tschechoslowakischen Dienst gemeldet hat, sofort zu entheben?

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten,Nr: 14., Unterpunkt: 02., Seite: 36f
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Kündigung tschechoslowak. Staatsdienst
Institutionen

Zusammenfassung

Ist eine Kanzleigehilfin, die sich gleich ihrem Vater zum Übertritt in den tschechoslowakischen Dienst gemeldet hat, jedoch gebeten hat, bis zu ihrer Übersiedlung im deutschösterr. Staatsdienst belassen zu werden gemäß den Richtlinien sofort zu entheben oder muss das Dienstverhältnis sechswöchig gekündigt werden? ANTWORT DER KOMMISSION: Wenn sie Kanzleigehilfin ist, dann ist sie zu entheben und ist ihr eine Beihilfe für Jänner 1919 auszuzahlen.


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