c) Den Staatsangestellten wird der Anspruch auf eine ihrer Rangklasse und ihrer Dienstkategorie entsprechende Dienststelle bei voller Wahrung des Ranges
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 45., Unterpunkt: 03c., Seite: 68f
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Institutionen
- Beamtenkammer BozenStaatskanzlei
Zusammenfassung
c) Den Staatsangestellten wird der Anspruch auf eine ihrer Rangklasse und ihrer Dienstkategorie entsprechende Dienststelle bei voller Wahrung des Ranges, das ist unter Ausschluss von jeglichen Einschüben gesichert. ANTWORT DER KOMMISSION: Die Staatsbediensteten werden unter der Voraussetzung, dass sie nach der endgültigen Feststellung der völker- und verfassungsrechtlichen Verhältnisse Deutschsüdtirols (Alto Adige) zum Verlassen des öffentlichen Dienstes gezwungen werden, auf gleichem Fuß mit den übrigen deutschösterreichischen Staatsbediensteten zu behandeln sein.
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