c) Den Staatsangestellten wird der Anspruch auf eine ihrer Rangklasse und ihrer Dienstkategorie entsprechende Dienststelle bei voller Wahrung des Ranges

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 45., Unterpunkt: 03c., Seite: 68f
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Institutionen
Beamtenkammer BozenStaatskanzlei

Zusammenfassung

c) Den Staatsangestellten wird der Anspruch auf eine ihrer Rangklasse und ihrer Dienstkategorie entsprechende Dienststelle bei voller Wahrung des Ranges, das ist unter Ausschluss von jeglichen Einschüben gesichert. ANTWORT DER KOMMISSION: Die Staatsbediensteten werden unter der Voraussetzung, dass sie nach der endgültigen Feststellung der völker- und verfassungsrechtlichen Verhältnisse Deutschsüdtirols (Alto Adige) zum Verlassen des öffentlichen Dienstes gezwungen werden, auf gleichem Fuß mit den übrigen deutschösterreichischen Staatsbediensteten zu behandeln sein.


Personen und Orte